Die Hüpfburgen Norm – DIN EN 14960
Sicherheit steht bei KinderEvents Sehnde immer an erster Stelle. Darum setzen wir konsequent auf professionelle Hüpfburgen, die der europäischen Norm DIN EN 14960 entsprechen und zusätzlich technisch geprüft sind. Auf dieser Seite erklären wir dir, was hinter der Norm steckt und warum das für deine Veranstaltung so wichtig ist.
Noch mehr Hintergründe zu unseriösen Angeboten findest du auch in unserem Artikel „ Die Gefahren nicht lizenzierter Hüpfburgen“.
Ist Hüpfburg nicht gleich Hüpfburg?
Oft kommen Hüpfburgen zum Einsatz die nicht DIN EN 14960 entsprechen. Das ist zwar für den Verleiher günstiger (weil die Hüpfburgen nur ein Bruchteil in der Anschaffung kosten) aber für den Kunden gefährlich sind. Daher setzen wir nur auf Hüpfburgen, die DIN EN 14960 zertifiziert sind.
Den nur Professionelle Hüpfburgen (und das sind nicht die leichten aus Nylongewebe) die aus schwer entflammbaren (B1) PVC gefertigt werden und entsprechende Prüfkriterien bestehen, sind Hüpfburgen mit DIN EN 14960 Zertifizierung.


Was regelt die Norm EN 14960 genau?
Die Norm EN 14960 gilt für aufblasbare Spielgeräte wie Hüpfburgen, Riesenrutschen und Hindernisparcours für Kinder bis 14 Jahre. Sie definiert sicherheitstechnische Anforderungen sowie Regeln zur Konstruktion, Herstellung und Verwendung.
Sie legt Maßnahmen für die Handhabung der Gefahren und auch Verringerung von Unfällen der Benutzer fest, die von den mit der Konstruktion, Herstellung und Lieferung von aufblasbaren Spielgeräten befassten Stellen zu beachten sind.
Sie legt die mit den Spielgeräten mitzuliefernden Informationen fest. Die Anforderungen wurden unter Berücksichtigung des Risikofaktors, ausgehend von den verfügbaren Daten, festgelegt. Die Norm EN 14960 legt die Anforderungen fest, durch die ein Kind vor den Gefahren geschützt wird, die es möglicherweise nicht vorhersehen kann, wenn es das Gerät bestimmungsgemäß oder wie vernünftigerweise vorhersehbar benutzt.
Mehr als nur Norm – unser zusätzlicher Prüfschritt
In größerem Umfang werden unsere Hüpfburgen nicht nur nach DIN EN 14960 hergestellt. Die Hüpfburgen werden auch von der technischen Prüforganisation, dem Keurmerkinstituut einer technischen Prüfung unterzogen. Das ist der höchst mögliche Sicherheitsstandard, der weit über die geforderten Anforderungen in Deutschland geht.


Warum „Nur für den Hausgebrauch“ ein Warnsignal ist
Also schauen Sie beim Mieten von Hüpfburgen, Riesenrutschen oder Hindernisparcours unbedingt darauf, ob das Gerät für den gewerblichen Einsatz zugelassen ist.
Viele Billig-Modelle tragen Warnhinweise wie „Nicht geeignet für den gewerblichen Einsatz“ oder „Nur für den Hausgebrauch“. Diese Modelle sind nicht versichert, nicht belastbar und stellen ein erhebliches Risiko dar.
Bei Verwendung solcher Geräte im Verleih erlischt jeder Versicherungs- und Garantieanspruch. Diese Produkte sind nicht zum Verleih zugelassen, sie sind als Kinderspielzeuge getestet und hergestellt und dürfen nicht für kommerzielle Zwecke oder in der Öffentlichkeit verwendet werden. Wenn Sie eine solche Hüpfburg auf diese Weise verwenden, erlischt jeglicher Versicherungs– und Garantieanspruch.
Du möchtest eine geprüfte, sichere und professionelle Hüpfburg für dein Event mieten?
Zu unseren Hüpfburgen