Hüpfburg Benutzungshinweise – Unbedingt beachten!
- Legen Sie die Hüpfburg am Aufstellungsort aus. Achten Sie auf eine waagerechte Standfläche mit maximal 5% Gefälle.
- Fluchtwege und oder Feuerlöscheinrichtungen dürfen durch die Hüpfburg nicht versperrt oder behindert werden!
- Zu Wänden und Gegenständen muss in aufgeblasenem Zustand ein Mindestabstand von 1,80 Metern eingehalten werden. Von dieser Regel darf abgewichen werden, wenn die Hüpfburg mit aufgeblasenen Wänden unmittelbar an einer oder mehreren festen Wänden aufgestellt wird. In diesem Fall müssen die Wände 2,00 m höher sein als die höchste Plattform. Aber nur wenn durch diesen Ausnahmefall keine zusätzliche Gefährdung entsteht.
- Der Eingang der Hüpfburg muss mindestens einen Abstand von 3,50 bis 4,00 Metern zu Wänden und Gegenständen haben.
- Die Aufstellung des Gebläses muss immer mit einem Abstand von mindestens 1,20 m von den Wandseiten und mindestens 2,50 m von offenen Seiten der Hüpfburg erfolgen. Das Gebläse, einschließlich Verkabelung sowie Regeleinrichtungen, darf für die Öffentlichkeit nicht leicht zugänglich sein.
- Im Innenbereich ist sicherzustellen, dass der Raum eine ausreichende Höhe hat. Die erforderliche Mindesthöhe ist abhängig von der Größe der Hüpfburg, die in einem Innenraum betrieben werden soll. Zwischen dem höchsten Punkt der Hüpfburg und dem niedrigsten Punkt der Decke müssen mindestens 0,50 Meter Abstand eingehalten werden. Unter Lichtquellen, die Wärme abstrahlen, darf die Hüpfburg nicht aufgestellt werden. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob mit einem Sicherheitsabstand doch eine Aufstellung erfolgen kann. Es muss sichergestellt werden, dass der Raum ausreichend groß ist.
- Im Außenbereich ist zusätzlich auf einen angemessenen Abstand zu Oberleitungen oder anderen möglichen Gefährdungen wie zum Beispiel Äste zu achten.
- Bei öffentlichen bzw. Großveranstaltungen sollte immer eine Absperrung um die Hüpfburg aufgebaut werden. Damit soll der Zutritt zur Hüpfburg gesteuert werden, so dass nicht zu viele Kinder unkontrolliert und gleichzeitig in die Hüpfburg gelangen. Die Absperrung sollte ca. 1,00 Meter hoch sein und umlaufend einen Abstand von mindestens 1,80 Metern zur Hüpfburg haben. Bei hohen Hüpfburgen muss dieser Abstand mindestens 50% der Höhe der obersten Plattform betragen. Am Eingang der Hüpfburg sollte der Abstand 3,50 – 4,00 Meter zur Hüpfburg betragen. Der Zugang zum Areal muss mindesten 1,20 m breit sein.
- Unter oder an der Hüpfburg dürfen sich keine scharfkantigen, scheuernden oder rauen Gegenstände oder Oberflächen befinden. Legen Sie immer die stabile Unterlegplane unter die Hüpfburg.
- Positionieren Sie die Hüpfburg entsprechend der Anweisung und überprüfen Sie, ob alle Luftein- und Luftauslässe angeschlossen bzw. fest verschlossen sind. Erst dann darf das Gebläse gestartet werden.
- Bitte beachten Sie, dass der Schlauch zum Aufblasen nicht geknickt sein darf.
- Bei harten Untergründen wie z.B. Beton oder Fliesen usw., ist die Aufprallfläche um die Eingangsstufe herum gemäß der Vorgaben durch die DIN EN 14960 zusätzlich zu sichern. Die Aufprallfläche um die Eingangsstufe muss dann an jeder freien Seite mindesten 120cm entsprechen. Sie muss den Anforderungen an die Stoßdämpfung, entsprechend der kritischen Fallhöhe, angepasst an die jeweilige Bodenart gem. EN 1177 entsprechen. Dies ist zu erreichen, indem man geeignete Fallschutzmatten um die Eingangsstufe herum auslegt, die mindestens 120cm tief sind.
- Bei Betrieb von Hüpfburgen im Innenbereich dürfen nie Gebläse mit Verbrennungsmotoren verwendet werden.
- Beim Außenbetrieb ist sicherzustellen, dass die Windverhältnisse den Betrieb der Hüpfburg zulassen. Bei starkem Wind ( ab Windstärke 5, 38 Km/h), darf die Hüpfburg nicht betrieben werden. Als Anhaltspunkt zur Kontrolle kann ein Baum dienen. Ab Windstärke 5 bewegen sich kleine Bäume im Wind. Somit ist die Windstärke leicht zu kontrollieren. Beachten Sie, dass Windzustände während des Tages schwanken können und dass Windböen die max. Windgeschwindigkeit kurzfristig übersteigen können. Beobachten Sie während der Betriebszeit fortwährend die Windgeschwindigkeit.
- Die Hüpfburg muss mit allen Befestigungsösen am Aufstellungsort z.B. mit den Heringen befestigt werden. Prüfen Sie dabei, ob die Befestigungsösen in einwandfreiem Zustand sind. Die Richtung der einwirkenden Kraft muss in einem Winkel zwischen 30° und 45° Grad sein. Die Erdanker müssen einen Durchmesser von 16 mm haben und eine Länge von mindestens 38 cm. Die Erdanker dürfen nach dem Einschlagen in die Erde nicht höher als 25 mm über der Erde frei liegen. Auf einer Aufstellfläche, wo Erdanker nicht benutzt werden können, muss die Hüpfburg nach einem gleichermaßen effektiven Verfahren sicher befestigt werden. Zum Beispiel, indem im Boden vorhandene Halterungen oder Sandsäcke oder auch andere Gewichtsvorrichtungen/Ballastierungen angebracht werden. Diese muss dann aber mindestens eine Last von 1700N pro Ankerpunkt aufnehmen können.
- Vor jeder Inbetriebnahme sind das Gebläse und die Zuleitungen auf Beschädigungen zu prüfen. Bei Beschädigungen darf das Gebläse nicht in Betrieb genommen werden. Elektrische Kabel müssen gegen den Zugriff von Benutzern und der Öffentlichkeit sicher untergebracht sein. Das elektrische Gebläse darf nicht bei Regen betrieben werden und muss vor Feuchtigkeit und Nässe, vor Regen und Spritzwasser geschützt werden.
- Die Hüpfburg ist immer zu evakuieren während des Auftankens eines mit Verbrennungsmotor angetriebenen Gebläses oder beim Auftanken eines Stromerzeugers mit Verbrennungsmotor, welche ein Gebläse mit Strom versorgt.
- Ist die Hüpfburg nicht in Betrieb, so muss die Luft abgelassen und der Strom abgeschaltet werden.
- Bei einem Unfall müssen die geltenden Vorgehensweisen für einen Notfall oder Unfall erfolgen. Grundsätze sind unter anderem:
- Ruhe bewahren
- Unfallstelle sichern
- Eigene Sicherheit beachten
- Personen ggf. aus dem Gefahrenbereich retten
- Notruf auslösen mit den wichtigen Informationen
- Wo geschah es
Was geschah
Wie viele Verletzte
Welche Art von Verletzungen Warten auf Rückfragen
- Berufsgenossenschaften sowie Rettungsdienste stellen oftmals Erste-Hilfe-Merkblätter zur Verfügung. Der Unfallbericht muss ausgefüllt werden.
Kleine Checkliste – Prüfung vor jeder Inbetriebnahme
- Ob der Aufstellungsort geeignet ist.
- Ob alle Verankerungen sicher befestigt sind.
- Ob alle Zubehörteile an der richtigen Stelle sind (z.B. Fallschutzmatten)
- Ob Gewebe oder Nähte keine Löcher oder Risse aufweisen
- Ob das Gebläse keine Schäden aufweist, z.B. lose oder hervorstehende Teile oder elektrische Teile freiliegen und Kabel keine Abnutzungserscheinungen haben. Wichtig ist, dass der Lufteinlass des Gebläses nicht zugestellt oder abgedeckt ist und auch keine Steckerfassungen oder Schalter beschädigt sind.
- Ob das das Anschlussrohr der Hüpfburg fest mit dem Gebläse verbunden ist.
- Ob das Gebläse sicher in der richtigen Lage angebracht ist und die Schutzgitter in Takt sind.
Sicherer Betrieb von Hüpfburgen:
Während des Betriebes ist immer Betreuungspersonal bzw. Aufsichtspersonal erforderlich, das über diese Betriebsanweisungen informiert wurde. Das Personal muss mit der Betriebsanweisung vertraut sein, bzw. eine Anweisung entsprechend dieser Anleitung erhalten haben. Händigen Sie dem Personal eine Kopie dieses Dokuments aus.
Kopie dieses Dokuments aus.
- Der Betreiber bzw. Mieter muss immer eine ausreichende Anzahl an Personal/-Aufsichtspersonal festlegen, die benötigt werden, um die Hüpfburg sicher in Betrieb nehmen zu können. Er sollte z.B. eine ausreichende Anzahl an Aufsichtspersonen stellen, die den Zugang auf der Hüpfburg steuern, d.h. z.B. dass nicht zu viele Kinder gleichzeitig auf eine Hüpfburg gelangen und es keine Engpässe vor der Hüpfburg gibt, die Personen zu Schaden kommen lassen könnten. Es ist besonders wichtig, dass immer eine verantwortliche Aufsichtsperson die Hüpfburg ständig überwacht. Eine Hüpfburg darf nicht ohne Beaufsichtigung benutzt werden. Das Aufsichtspersonal muss eindeutig zu erkennen sein. Um sich gegenüber den Benutzern bemerkbar zu machen, sollte das Aufsichtspersonal eine Pfeife verwenden.
- Das Aufsichtspersonal sollte über die Vorgehensweise bei einem Notfall oder Unfall geschult werden.
- Das Aufsichtspersonal muss die Hüpfburg ständig beaufsichtigen und die Kinder bei ersten Zeichen von nicht ordnungsgemäßem Verhalten zur Ordnung rufen. Besonders ist auch auf kleine und schüchterne Kinder zu achten, insbesondere dann, wenn ältere Kinder zu wild werden. Auch hier sind die Kinder zur Ordnung zu rufen.
- Es ist die Verantwortlichkeit des Betreibers bzw. Mieters, sicherzustellen, dass die Hüpfburg nicht durch die Benutzer überlastet werden, um somit Gefahren für die Benutzer zu verhindern.
- Größere, stürmischere Kinder sollten von den kleineren getrennt werden. Die Zahl der Benutzer sollte in jedem Fall begrenzt werden. Gegebenenfalls sollte die Nutzung der Hüpfburg zeitlich eingeschränkt werden. Wenn die Benutzer in Intervallen mit überschaubarer Anzahl in die Hüpfburg dürfen, ist für alle ein sicheres Spielen möglich.
- Hüpfburgen sind nach der DIN EN 14960 für Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von ca. 12 Jahren und darunter, entweder einzeln oder zu mehreren, geeignet. Zusätzlich gilt, die Kinder und Jugendlichen, die die Hüpfburg betreten, dürfen nicht größer als die niedrigste Begrenzungswand sein. Ist zum Beispiel der niedrigste Teil einer Begrenzungswand nur 160 cm hoch, dürfen keine Kinder auf das Objekt, die größer als 160 cm sind.
- Der Betreiber bzw. Mieter muss folgendes sicherstellen:
- Nie ohne Aufsicht! Die Kinder müssen immer während des Spielens auf der Hüpfburg beaufsichtigt werden!
- Regelung Zugang! Das Aufsichtspersonal hat sicherzustellen, dass ein geregelter und sicherer Zugang der Benutzer auf der Hüpfburg möglich ist. Gleiches gilt für den Abgang. Es sollten nie Kinder im Eingangsbereich sitzen oder stehen! Der Eingang der Hüpfburg und der Zugang sind immer freizuhalten und es dürfen keine Hindernisse aufgestellt werden.
- Sicherheitsabstand einhalten und nie rauchen! In unmittelbarer Nähe der Hüpfburg nicht rauchen. Berührungen mit spitzen oder scharfkantigen Gegenständen sind zu unterlassen. Ebenso muss ein Sicherheitsabstand von Wärmequellen im Eingangsbereich von mind. 3,50 bis 4 Metern, auf der linken und der rechten Seite sowie der Rückseite von mindestens 1,80 Metern eingehalten werden, um eine Brandgefahr oder Beschädigungen auszuschließen!
- Vorsicht bei Regen! Während der Benutzungsdauer muss das Gebläse (220 V) immer in Betrieb bleiben. Bei Regen ist das Gebläse auszuschalten bzw. stromfrei zu schalten und trocken unterzustellen! Vor Abschalten des Gebläses bitte dafür sorgen, dass sich keine Personen mehr auf der Hüpfburg aufhalten!
- Alter beachten! Nur für Kinder bis maximal 12 Jahren
- Nur ohne Schuhe! Die Hüpfburgen dürfen nur ohne Schuhe betreten werden.
- Nicht klettern oder turnen! Das Klettern und Hängen an Begrenzungswänden und anderen Elementen/Bauteilen ist verboten. Gleiches gilt für Saltos und Purzelbäume.
- Keine Gegenstände oder Lebensmittel! Die Kinder müssen Brillen und spitze, scharfkantige Gegenstände, Haarspangen oder Schmuckteile vor Betreten der Hüpfburg ablegen. Es dürfen auch keine Lebensmittel (Kaugummi, Eis, Lutscher, Getränke, etc.) mit in die Hüpfburg genommen werden!
- Hüpfburg nie überfüllen! Damit jedes Kind genügend Platz zum Spielen hat und keine Verletzungen vorkommen, bitte immer darauf achten, dass die Hüpfburg nicht überfüllt ist. Die tatsächliche Benutzerzahl ist nach Alter der Kinder, Temperament der Kinder und nach Situation von der Aufsicht zu entscheiden!
- Nie ohne Verankerung in Betrieb nehmen! Die Hüpfburg muss immer gesichert werden (z.B. durch Anbinden und/oder die mitgelieferten Heringe)! Es muss immer eine mechanische Verbindung zu festem bzw. stabilem und schwerem Untergrund bestehen. Die Spannseile und die Verankerungen sind in jedem Fall einzusetzen.
- Kein Betrieb bei starkem Wind! Bei Sturm oder starkem Wind (> 38 km/h) darf die Hüpfburg nicht betrieben werden!
- Rettungswege freihalten! Die Hüpfburg darf nur so aufgestellt werden, dass keine Rettungswege, Feuerlöscheinrichtungen usw. behindert oder eingeschränkt werden!
- Keine Scheuerpunkte oder Gegenstände!
Immer darauf achten, dass sich keine Scheuerpunkte und/oder spitzen Gegenstände unter oder neben der Hüpfburg befinden! - Nie ohne Unterlegplane!
Die Hüpfburg darf nur auf einer Unterlegplane betrieben werden! - Nie über den Boden ziehen! Die Hüpfburg darf nie über den Boden gezogen werden auch nicht im Transportsack. Immer tragen oder auf einem dafür geeigneten Hilfsmittel transportieren!
- Immer den Sicherheitsabstand einhalten! Es muss immer ein Sicherheitsabstand zwischen der Hüpfburg und anderen Objekten oder Gegenständen eingehalten werden. Im Eingangsbereich mindestens 3,50 – 4,00 m. Auf der rechten Seite, der linken Seite und auf der Rückseite mindestens 1,80 m. In diesen Bereichen haben sich keine Personen aufzuhalten. Bei großem Menschenandrang sind diese Bereiche durch die Aufstellung von Absperrungen freizuhalten. Diese Absperrung soll mind. 1,00 m hoch sein! Der Bereich vor dem Eingang sollte zusätzlich weich ausgelegt werden.
- Fallschutzmatten! Beim Einsatz auf harten Böden immer Fallschutzmatten verwenden!
- Evakuierung! Die Hüpfburg ist immer zu evakuieren während des Auftankens eines mit Verbrennungsmotor angetriebenen Gebläses oder beim Auftanken eines Stromerzeugers mit Verbrennungsmotor, welche ein Gebläse mit Strom versorgt.
- Betriebshinweise aushändigen!
Über diese Betriebshinweise muss das Aufsichtspersonal, der Betreiber, der Mieter usw. informiert werden bzw. händigen Sie den entsprechenden Personen dieses Dokument aus! - Tiere verboten! Tiere sind nicht nicht auf der Hüpfburg erlaubt, krallen wie z.b von Hunden können irreparable Schäden verursachen.
- Achtung Rasenmähroboter! Halten Sie Rasenmähroboter oder ähnliches von der Hüpfburg fern. Da sie irreparable Schäden verursachen können.
Sicherheit & Versicherung – Hüpfburg
Die Hüpfburgen werden nach den aktuellen Sicherheitsstandards der Richtlinien gemäß der DIN EN14960 gefertigt. Es wird selbstverständlich alles getan, damit nichts passieren kann. Der Einstiegsbereich der Hüpfburgen muss bei Betrieb auf Steinboden bzw. hartem Untergrund durch Fallschutzmatten gesichert werden. Bitte beachten Sie, dass der Veranstalter/Mieter für ausreichenden Versicherungsschutz und die gebotene Aufsicht selbst verantwortlich ist. Für den Betrieb einer Hüpfburg ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Sie ist i.d.R. bei Privatpersonen in der Privathaftpflicht-, bei Gewerbetreibenden in der Betriebshaftpflichtversicherung enthalten. Informieren Sie sich ggf. bei Ihrer Versicherung. Die Anforderungen an Veranstalter können wie folgt definiert werden: Der Betreiber einer öffentlichen Freizeiteinrichtung ist gehalten die Benutzer vor Gefahren zu schützen, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgehen und vom Benutzer nicht vorhersehbar bzw. nicht ohne Weiteres erkennbar sind. Kinder und Jugendliche sind durch geeignete Maßnahmen vor den Folgen ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit bei der Benutzung vor Gefahren zu schützen. Die Anforderungen an die Aufsicht lauten: Geeignete Person (mind. 18 Jahre) mit Durchsetzungsvermögen, die eine mögliche Fehlbenutzung (z.B. zu wildes Springen, Schupsen und Klettern auf die Seitenwände) verhindern und ggf. eingreifen bzw. Kinder der Hüpfburg verweisen kann.
Bubble Park Benutzungshinweise – Unbedingt beachten!
- Die Benutzung des Bubble Parks geschieht auf eigene Gefahr, Eltern haften für Ihre Kinder.
- Die Benutzung des Bubble Parks ist nur unter Aufsicht von Erwachsenen gestattet.
- Der Bubble Parks ist für Kinder von 3 bis ca. 12 Jahren geeignet.
- Tieren jeglicher Art ist Benutzung untersagt, es können irreparable Schäden entstehen.
- Maximal 4-8 Kinder dürfen zeitgleich den Bubble Park benutzen. Informieren Sie sich wieviel für Ihr Bubble Parks zugelassen sind.
- Es dürfen keine spitzen, scharfen oder heißen Gegenstände wie Schmuck, Brillen, Gürtelschnallen, Haarspangen, Halsketten, Stifte usw. mit in den Bubble Park genommen werden.
- Es ist nicht erlaubt auf die Außenwände zu klettern, zu springen oder sich an diese zu hängen
- Da die Hüpfburg leicht verrutschen kann, ist darauf zu achten, das der Einstiegsbereich immer ausreichen gesichert ist.
- Der Betrieb des Bubble Parks bei Regen ist nicht zulässig. Das Gebläse ist zu sichern und unterzustellen. Der Bubble Park ist vor Regen abzubauen und trocken unter zu stellen.
- Der Betrieb des Bubble Parks ist bei Windstärke 4 oder mehr nicht zulässig.
- Der Bubble Park darf nicht beklebt werden.
- Verschmutzungen des Bubble Parks sind zu vermeiden.
- Der Bubble Parks ist mit Erdankern oder Sandsäcke zu sichern!
- Der Bubble Parks muss in einem ausreichenden Sicherheitsabstand von jeglichen Gegenständen, Bäumen, Büschen, Zäunen, Feuer, Wasser usw. Platziert werden.
- Tiere sind nicht nicht auf oder im Bubble Park erlaubt, krallen wie z.b von Hunden können irreparable Schäden verursachen.
- Halten Sie Rasenmähroboter oder ähnliches vom Bubble Park fern. Da sie irreparable Schäden verursachen können.
Sicherheit & Versicherung – Bubble Parks
Die Bubble Parks werden nach den aktuellen Sicherheitsstandards gefertigt. Es wird selbstverständlich alles getan, damit nichts passieren kann. Bitte beachten Sie, dass der Veranstalter/Mieter für ausreichenden Versicherungsschutz und die gebotene Aufsicht selbst verantwortlich ist. Für den Betrieb eines Bubble Parka ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Sie ist i.d.R. bei Privatpersonen in der Privathaftpflicht-, bei Gewerbetreibenden in der Betriebshaftpflichtversicherung enthalten. Informieren Sie sich ggf. bei Ihrer Versicherung. Die Anforderungen an Veranstalter können wie folgt definiert werden: Der Betreiber einer öffentlichen Freizeiteinrichtung ist gehalten die Benutzer vor Gefahren zu schützen, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgehen und vom Benutzer nicht vorhersehbar bzw. nicht ohne Weiteres erkennbar sind. Kinder und Jugendliche sind durch geeignete Maßnahmen vor den Folgen ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit bei der Benutzung vor Gefahren zu schützen. Die Anforderungen an die Aufsicht lauten: Geeignete Person (mind. 18 Jahre) mit Durchsetzungsvermögen, die eine mögliche Fehlbenutzung (z.B. zu wildes Springen, Schupsen und Klettern auf die Seitenwände) verhindern und ggf. eingreifen bzw. Kinder des Bubble Parks verweisen kann.